Weiterer Text folgt noch.
Siehe auch Bürgerinitiative Bill, die sich gegen den Bebauungsplan RA26 gegründet hat.
Die Forderungen bei einer Aufstellung des B-Planes RA26 plus - RA27
- GRZ von mindestens 0,3
- 3 Geschossigkeit
- Anpassung der GFZ
- Flexible Baufluchten
- Kein Rückbau - Abriss von Nebenanlagen, wenn ein bestehendes Gebäude verändert wird.
Die Herleitung der bestehenden GRZ 0,2 im RA26 sind unter folgenden Voraussetzungen absichtlich so gerechnet worden.
Jedes Parzellenhaus mit 25 Qm Fläche, ist in dem Bebauungsgebiet als Maßstab einer Wohnbebauung mit herangezogen worden.
Die Berechnungen sind anhand von Luftbildaufnahmen erfolgt und nicht aktuellem Kartenmaterial erfolgt. In Luftbildaufnahmen können von oben besonders gut Bäume betrachtet werden, aber keine Gebäude.
Das hat die Planungsfirma so gerechnet.
Ziel war es aus meiner Sicht, die bestehende GRZ kleinzurechnen und so aussehen zu lassen, dass die neue GRZ von 0,2 im Bebauungsplan doch schon recht großzügig aussieht.
Wäre hier von einer aktuellen Bebauung ausgegangen worden, dann wären Werte von 0,35 sicher erreicht worden.
Die Frage stellen sich Bürger.
Geschätzte 130.000 Euro hat der bestehende RA26 B-Plan gekostet.
Jetzt wird eine Klage gegen den Bebauungsplan vor dem Verwaltungsgericht, mit noch offenem Ergebnis, geführt.
Es gab kürzlich (Juni 2020) einen Antrag den bestehenden Bebauungsplan aufzuheben (130.000 Euro für die Tonne) und einen neuen Bebauungsplan RA27 zu entwickeln. Das ist erstmal von der Gemeindevertretung abgelehnt worden. Das Urteil soll abgewartet werden.
Die Kosten für einen neuen B-Plan RA27 schätze ich bei 100.000 Euro.
Eine Option bleibt. Es wird einfach der RA26 ausser Kraft gesetzt und kein neuer B-Plan aufgestellt. 100.000 Euro werden anders sinnvoll genutzt bzw. andere Projekte nicht gestrichen.